| S1: |
Unter Verschluß aufbewahren. |
| S2: |
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| S3: |
Kühl aufbewahren. |
| S4: |
Von Wohnplätzen fernhalten. |
| S5: |
Unter ... aufbewahren (geeignete Schutzflüssigkeit
ist anzugeben). |
| Merck S5.1: |
Unter Wasser aufbewahren. |
| Merck S5.2: |
Unter Petroleum aufbewahren. |
| Merck S5.3: |
Unter Paraffinöl aufbewahren |
| Riedel-de Haen S5A: |
Unter Paraffinöl aufbewahren. |
| Riedel-de Haen S5B: |
Unter Petroleum aufbewahren. |
| Riedel-de Haen S5C: |
Unter Schutzflüssigkeit aufbewahren. |
| S6: |
Unter ... aufbewahren (inertes Gas ist anzugeben). |
| Merck S6.1: |
Unter Stickstoff aufbewahren. |
| Merck S6.2: |
Unter Argon aufbewahren. |
| Merck S6.3: |
Unter Kohlendioxid aufbewahren. |
| Riedel-de Haen S6A: |
Unter Schutzgas aufbewahren. |
| Riedel-de Haen S6B: |
Unter Stickstoff aufbewahren. |
| Riedel-de Haen S6C: |
Unter Argon aufbewahren. |
| S7: |
Behälter dicht geschlossen halten. |
| S8: |
Behälter trocken halten. |
| S9: |
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S10 (veraltet): |
Inhalt feucht halten.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93
nicht mehr vorgesehen.) |
| S11(veraltet): |
Zutritt von Luft verhindern.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93
nicht mehr vorgesehen.) |
| S12: |
Behälter nicht gasdicht verschließen. |
| S13: |
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln
fernhalten. |
| S14: |
Von ... fernhalten. (Inkompatible Substanzen sind anzugeben.) |
| Merck S14.1: |
Von Reduktionsmittel, Schwermetallverbindungen,
Säuren und Alkalien fernhalten. |
| Merck S14.2: |
Von oxidierenden und sauren Stoffen sowie
Schwermetallverbindungen fernhalten. |
| Merck S14.3: |
Von Eisen fernhalten. |
| Merck S14.4: |
Von Wasser und Laugen fernhalten. |
| Merck S14.5: |
Von Säuren fernhalten. |
| Merck S14.6: |
Von Laugen fernhalten. |
| Merck S14.7: |
Von Metallen fernhalten. |
| Merck S14.8: |
Von oxidierenden und sauren Stoffen
fernhalten. |
| Merck S14.9: |
Von brennbaren organischen Substanzen
fernhalten. |
| Merck S14.10: |
Von Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren
Materialien fernhalten. |
| Merck S14.11: |
Von brennbaren Stoffen fernhalten. (Entspricht
S17!) |
| S15: |
Vor Hitze schützen. |
| S16: |
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. |
| S17: |
Von brennbaren Stoffen fernhalten. |
| S18: |
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. |
| S20: |
Bei der Arbeit nicht essen und trinken. |
| S21: |
Bei der Arbeit nicht rauchen. |
| S22: |
Staub nicht einatmen. |
| S23: |
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (Geeignete
Bezeichnung(en) sind anzugeben). |
| Merck S23.1: |
Gas nicht einatmen. |
| Merck S23.2: |
Dampf nicht einatmen. |
| Merck S23.3: |
Aerosol nicht einatmen. |
| Merck S23.4: |
Rauch nicht einatmen. |
| Merck S23.5: |
Dampf/Aerosol nicht einatmen. |
| Riedel-de Haen S23A: |
Gas nicht einatmen. |
| Riedel-de Haen S23B: |
Rauch nicht einatmen. |
| Riedel-de Haen S23C: |
Aerosol nicht einatmen. |
| S24: |
Berührung mit der Haut vermeiden. |
| S25: |
Berührung mit den Augen vermeiden. |
| S26: |
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser
abspülen und Arzt konsultieren. |
| S27: |
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. |
| S28: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel
... (Mittel sind anzugeben). |
| Merck S28.1: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen
mit viel Wasser. |
| Merck S28.2: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen
mit viel Wasser und Seife. |
| Merck S28.3: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen
mit viel Wasser und Seife, möglichst auch mit Polyethylenglycol
400. |
| Merck S28.4: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen
mit viel Polyethylenglycol 300 und Ethanol (2:1) und anschließend mit
viel Wasser und Seife. |
| Merck S28.5: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen
mit viel Polyethylenglycol 400. |
| Merck S28.6: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen
mit viel Polyethylenglycol 400 und und anschließend Reinigung mit viel
Wasser. |
| Merck S28.7: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen
mit viel Wasser und saurer Seife. |
| Riedel-de Haen S28A: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel
Kupfersulfatlösung 2 %. |
| Riedel-de Haen S28B: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel
Polyethylenglycol. |
| Riedel-de Haen S28C: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel
Polyethylenglycol / Ethanol (1:1). |
| Riedel-de Haen S28D: |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel
Wasser und Seife. |
| S29: |
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. |
| S30: |
Niemals Wasser hinzufügen. |
| S31 (veraltet): |
Von explosionsfähigen Stoffen
fernhalten.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93
nicht mehr vorgesehen.) |
| S33: |
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. |
| S34 (veraltet): |
Schlag und Reibung vermeiden.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93
nicht mehr vorgesehen.) |
| S35: |
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter
Weise beseitigt werden. |
| Merck S35.1: |
Abfälle und Behälter müssen durch
Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden. |
| S36: |
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. |
| S37: |
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. |
| S38: |
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. |
| S39: |
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
| S40: |
Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ...
reinigen. (Material ist Hersteller anzugeben). |
| Merck S40.1: |
Fußboden und verunreinigte Gegenstände
mit viel Wasser reinigen. |
| Riedel-de Haen S40A: |
Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit Jodkohle
reinigen. |
| S41: |
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. |
| S42: |
Bei Räuchern/Versprühen geeignetes
Atemschutzgerät anlegen. (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben.) |
| S43: |
Zum Löschen ... (Löschmittel ist anzugeben) verwenden.
(Wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden".) |
| Merck S43.1: |
Zum Löschen Wasser verwenden. |
| Merck S43.2: |
Zum Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel
verwenden. |
| Merck S43.3: |
Zum Löschen Pulverlöschmittel verwenden.
Kein Wasser verwenden. |
| Merck S43.4: |
Zum Löschen Kohlendioxid verwenden. Kein
Wasser verwenden. |
| Merck S43.6: |
Zum Löschen Sand verwenden. Kein Wasser
verwenden. |
| Merck S43.7: |
Zum Löschen Metallbrandpulver verwenden.
Kein Wasser verwenden. |
| Merck S43.8: |
Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder
Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden. |
| Riedel-de Haen S43A: |
Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden. |
| S44 (veraltet): |
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn
möglich, dieses Etikett vorzeigen.)
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93
nicht mehr vorgesehen.) |
| S45: |
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn
möglich, dieses Etikett vorzeigen.) |
| S46: |
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder Etikett vorzeigen. |
| S47: |
Nicht bei Temperaturen über .. °C aufbewahren
(Temperatur ist anzugeben). |
| FU-Sicherheitsdatenbank S4730: |
Nicht bei Temperaturen über 30 °C
aufbewahren. |
| FU-Sicherheitsdatenbank S4740: |
Nicht bei Temperaturen über 40 °C
aufbewahren. |
| S48: |
Feucht halten mit ... (Geeignetes Mittel ist anzugeben.) |
| Merck S48.1: |
Feucht halten mit Wasser. |
| Riedel-de Haen S48A: |
Feucht halten mit Wasser. |
| S49: |
Nur im Originalbehälter aufbewahren. |
| S50: |
Nicht mischen mit ... (Inkompatible Substanz ist anzugeben.) |
| Merck S50.1: |
Nicht mischen mit Säuren. |
| Merck S50.2: |
Nicht mischen mit Laugen. |
| Merck S50.3: |
Nicht mischen mit starken Säuren, starken
Basen, Buntmetallen und deren Salzen. |
| S51: |
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. |
| S52: |
Nicht großflächig für Wohn- und
Aufenthaltsräume zu verwenden. |
| S53: |
Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen. |
| S54 (veraltet): |
Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der
zuständigen Behörden einholen.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr
vorgesehen.) |
| S55 (veraltet): |
Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach
dem Stand der Technik behandeln.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr
vorgesehen.) |
| S56: |
Diesen Stoff und seinen Behälter der
Problemabfallentsorgung zuführen. |
| S57: |
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden. |
| S58 (veraltet): |
Als gefährlichen Abfall entsorgen.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr
vorgesehen.) |
| S59: |
Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim
Hersteller / Lieferanten erfragen. |
| S60: |
Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher
Abfall zu entsorgen. |
| S61: |
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung
einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. |
| S62: |
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. |
| S63: |
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft
bringen und ruhigstellen. |
| S64: |
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. (Nur wenn
Verunfallter bei Bewußtsein ist.) |
| S1/2: |
Unter Verschluß und für Kinder
unzugänglich aufbewahren. |
| S3/7: |
Behälter dicht geschlossen halten und an
einem kühlen Ort aufbewahren. |
| S3/7/9 (veraltet): |
Behälter dicht geschlossen halten
und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S3/9 (veraltet): |
Behälter an einem kühlen,
gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S3/9/14: |
An einem kühlen, gut gelüfteten Ort,
entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden
muß, sind anzugeben.) |
| S3/9/14/49: |
Nur im Originalbehälter an einem kühlen,
gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren
Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.) |
| S3/9/49: |
Nur im Originalbehälter an einem kühlen,
gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S3/14: |
An einem kühlen Ort, entfernt von ...
aufbewahren. (Stoff mit dem der Kontakt vermieden werden muß, ist
anzugeben.) |
| S7/8: |
Behälter trocken und dicht geschlossen
halten. |
| S7/9: |
Behälter dicht geschlossen an einem gut
gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S7/47: |
Behälter dicht geschlossen und nicht bei
Temperaturen über ... °C aufbewahren. |
| S20/21: |
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen |
| S24/25: |
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
| S27/28: |
Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller
anzugeben) |
| S29/35: |
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter
müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
| S29/56: |
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, diesen
Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. |
| S36/37: |
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und
Schutzkleidung tragen. |
| S36/37/39: |
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung,
Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
| S36/39: |
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und
Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. |
| S37/39: |
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und
Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. |
| S47/49: |
Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur
von nicht über ... °C aufbewahren. (Temperatur ist anzugeben.) |