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Sachkundelehrgang
nach § 5 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVV) für das
Inverkehrbringen von giftigen und sehr giftigen Schädlingsbekämpfungsmitteln
2 1/2-tägiger Sachkundelehrgang
Leitung: Dr. Heinz Kolb
Lehrgangsziel: Für das Inverkehrbringen (Abgabe an oder Bereitstellung für Dritte) gefährlicher Stoffe und Zubereitungen ist nach den Vorschriften der Chemikalienverbots-Verordnung Sachkunde erforderlich.
Lehrgangsinhalte: Grundlagen des Gefahrstoffrechts, Chemikalienverbots- Verordnung, Inverkehrbringen, Erlaubnis und Anzeige des Handels, Abgabe, Aufzeichnungspflichten, Begasungsvorschriften, Verbote, Schutzmaßnahmen, Unterrichtung, Lagerung, Hygiene, arbeitsmedizinische Vorsorge, Beschäftigungsbeschränkungen, besondere Vorschriften für bestimmte Stoffe, wichtige Gefahrstoffe.
Lehrgangsdauer: Der 2 1/2-tägige Lehrgang umfaßt 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten und endet mit einer staatlichen Sachkundeprüfung.
Termine (alternativ)
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Ort
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Veranstaltungsnummer
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| 05.01. und 06.01.2009 |
Bad Kreuznach |
ChemVKH0109 |
Prüfung und Zertifikation: Staatliche Sachkundeprüfung, Sachkundezertifikat nach bestandener Prüfung.
Teilnahmevoraussetzungen: Keine.
Teilnahmegebühr: EUR 387,- (zzgl. ges. MwSt.) zzgl. Prüfungsgebühr (ca. EUR 90,-).
Kurztitel: SACHKUNDE CHEMVV
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