Home arrow Kursangebot arrow Präsenzlehrgänge arrow Arbeits- und Umwelthygiene / Sachkunde nach § 5 der Chemikalienverbots-Verordnung
Besucher
Heute 31
Gestern 75
Monat 349
Gesamt 44731
Arbeits- und Umwelthygiene / Sachkunde nach § 5 der Chemikalienverbots-Verordnung Drucken E-Mail

Sachkundelehrgang
nach § 5 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVV) für das
Inverkehrbringen von giftigen und sehr giftigen Schädlingsbekämpfungsmitteln

2 1/2-tägiger Sachkundelehrgang

Leitung: Dr. Heinz Kolb


Lehrgangsziel: Für das Inverkehrbringen (Abgabe an oder Bereitstellung für Dritte) gefährlicher Stoffe und Zubereitungen ist nach den Vorschriften der Chemikalienverbots-Verordnung Sachkunde erforderlich.

Lehrgangsinhalte: Grundlagen des Gefahrstoffrechts, Chemikalienverbots- Verordnung, Inverkehrbringen, Erlaubnis und Anzeige des Handels, Abgabe, Aufzeichnungspflichten, Begasungsvorschriften, Verbote, Schutzmaßnahmen, Unterrichtung, Lagerung, Hygiene, arbeitsmedizinische Vorsorge, Beschäftigungsbeschränkungen, besondere Vorschriften für bestimmte Stoffe, wichtige Gefahrstoffe.

Lehrgangsdauer: Der 2 1/2-tägige Lehrgang umfaßt 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten und endet mit einer staatlichen Sachkundeprüfung.

Termine (alternativ)
Ort
Veranstaltungsnummer
 05.01. und 06.01.2009  Bad Kreuznach  ChemVKH0109



Prüfung und Zertifikation: Staatliche Sachkundeprüfung, Sachkundezertifikat nach bestandener Prüfung.

Teilnahmevoraussetzungen: Keine.

Teilnahmegebühr: EUR 387,- (zzgl. ges. MwSt.) zzgl. Prüfungsgebühr (ca. EUR 90,-).

Kurztitel: SACHKUNDE CHEMVV

 
< zurück   weiter >
© 2006-2007 FHT/DSM - Fachschule für Hygienetechnik/Desinfektorenschule Mainz | Sitemap | Impressum