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Schädlingsbekämpfung / Sachkunde für das "Bekämpfen von Wirbeltieren" Drucken E-Mail

Tierschutzrechtliche
Sachkunde für das Bekämpfen von Wirbeltieren

1-tägiger Sachkundelehrgang nach § 11 des Tierschutzgesetzes

Leitung: Dr. med. vet. T. Fröhlich, J. Sommer

Termine
Ort
Veranstaltungsnummer
 01.10.2008  Bad Kreuznach  SKWI1008
 18.12.2008  Bad Kreuznach  SKWI1208
 29.04.2009  Bad Kreuznach  SKWI0409
 23.07.2009  Bad Kreuznach  SKWI0709
 15.10.2009  Bad Kreuznach  SKWI1009

Lehrgangsdauer: 09:00 bis 15:00 Uhr

Rechtlicher Hintergrund: Wer Wirbeltiere (z.B. Säugetiere - wie Ratten oder Mäuse -, Vögel u.a.) bekämpfen will, benötigt nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes eine speziell nachzuweisende Sachkunde.

Lehrgangsziel: Erlangung des Sachkundenachweises gem. § 4 über notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bekämpfen von Wirbeltieren für den Erlaubnisantrag gem. § 11 Tierschutzgesetz vom 29.05.98.

Lehrgangsinhalte: Einführung, Rechtslage, Nachweispflicht, Sachkundenachweis, zuständige Behörde, Erlaubnis, erlaubte Tötung bei Wirbeltieren im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen für eine tierschutzgerechte Bekämpfung.

Lehrgangsdauer und Prüfung: 7 Stunden à 45 Minuten, Kenntnistest.

Zertifikation: Erfolgreiche Teilnehmer erhalten ein Zertifikat zum Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz gegenüber der zuständigen Behörde im Rahmen des Erlaubnisantrages gemäß § 11 Tierschutzgesetz. Dieser Lehrgang ist behördlich anerkannt.


Hinweis: Dieser Lehrgang vermittelt die tierschutzrechtlich geforderte Sachkenntnis. Eventuelle weitergehende Sachkundeerfordernisse - z.B. nach der Gefahrstoffverordnung - werden damit nicht abgedeckt.


Teilnahmevoraussetzungen: Keine

Teilnahmegebühr: EUR 154,- (zzgl. ges. MwSt.).

Kurztitel: WIRBELTIER

Das Anmeldeformular finden Sie hier. Zum Ausfüllen des Anmeldeformulars notieren Sie sich bitte - die Bezeichnung der Veranstaltung (z.B Wirbeltier)
       - den Kurztitel (Wirbeltier)
       - den Termin (von ... bis ...)
       - den Veranstaltungsort und 
       - die Teilnahmegebühr.


 
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