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Wer darf Pflanzenschutzmittel gewerblich oder für Dritte anwenden? Drucken E-Mail

Pflanzenschutzgesetz § 10 (sinngemäß): Wer Pflanzenschutzmittel in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft oder zum Zwecke des Vorratsschutzes(oder für andere) anwendet oder Personen anleitet oder beaufsichtigt ... muss dafür die erforderliche Zuverlässigkeit und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten haben ...

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung §1:  Der Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ... kann durch eine Prüfung ... erbracht werden (Sachkundeprüfung Pflanzenschutz)

 
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