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Welche Qualifikation braucht man, um Wirbeltiere zu bekämpfen? Drucken E-Mail

Im Paragrafen 4 (1) des Tierschutzgesetzes (TierSchG) heißt es:

Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

 

Um feststellen zu können, ob die dafür nötigen Kenntnisse vorliegen, benötigen Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig Wirbeltiere regelmäßig betäuben oder töten einen Sachkundenachweis [so regelt es § 4 (2) des Tierschutzgesetzes].

§ 11 des Tierschutzgesetzes fordert zudem eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde:

§ 11 (1) TierSchG.

Wer ... Wirbeltiere ... als Schädlinge bekämpfen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde ... beizufügen.

(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn ... die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen

(3) Mit der Ausübung der Tätigkeit ... darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Die zuständige Behörde soll demjenigen die Ausübung der Tätigkeit untersagen, der die Erlaubnis nicht hat

(4) Die Ausübung der ... untersagten Tätigkeit kann von der zuständigen Behörde auch durch Schließung der Betriebs- oder Geschäftsräume verhindert werden.

Wie oben erwähnt, kann die erforderliche Sachkunde in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde erbracht werden. Sie kann aber auch in einem Lehrgang erworben werden. Der Lehrgang der FHT (1 Tag) ist bundesweit als gleichwertig zu dem genannten Fachgespräch anerkannt.

Lehrgangsinhalte: Einführung, Rechtslage, Nachweispflicht, Sachkundenachweis, zuständige Behörde, Erlaubnis, erlaubte Tötung bei Wirbeltieren im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämp-fungsmaßnahmen, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen für eine tierschutzgerechte Bekämpfung.

Wichtig zu wissen: Die oben geforderte Sachkunde ersetzt nicht die Qualifikation nach anderen Vorschriften (z.B. Gefahrstoffverordnung).

 
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