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Wer darf Schädlingsbekämpfung gewerblich oder für Dritte durchführen? Drucken E-Mail

Schädlingsbekämpfung - Welche Wege führen zur behördlich geforderten Qualifikation ?

Nur noch bis Ende 2007 können Personen, die die Ausbildung zum „Geprüften Schädlingsbekämpfer“ bis spätestens 31.07.2004 begonnen haben, diesen Umschulungslehrgang bei der IHK für Rheinhessen in Mainz abschließen. Für alle anderen Personen gelten seit 01.08.2004 Neureglungen:

Seit 1. August 2004 gelten folgende Neuregelungen:

Gewerbsmäßige Tätigkeiten in der Schädlingsbekämpfung bzw. Schädlingsbekämfungsmassnahmen bei Dritten dürfen nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden. Für die Erlangung dieser Sachkunde gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin
2. Die Ausbildung durch Umschulung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin
3. Die "Sachkundeprüfung Gesundheits- und Vorratsschutz einschließlich Pflanzenschutz und
     besonderer Materialschutz
"

Außerdem wird spezielle Sachkunde für bestimmte Tätigkeiten gefordert (z.B. Bekämpfen von Wirbeltieren unter tierschutzrechtlichen Aspekten). 

a) Die"Sachkundeprüfung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln"
b) Die „Tierschutzrechtliche Sachkundeprüfung für das Bekämpfen von Wirbeltieren
c) Spezielle Begasungslehrgänge (z.B. für die Anwendung von Phosphorwasserstoff.


 
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