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Wer darf Schädlingsbekämpfung gewerblich oder für Dritte durchführen? Drucken E-Mail

Zu 1: Berufsausbildung

Seit 01.08.2004 gibt es den Ausbildungsberuf zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin. Hierzu kann ein Ausbildungsvertrag mit 3-jähriger Ausbildungszeit abgeschlossen werden. Begleitend zur betrieblichen Ausbildung erfolgt der Besuch der Berufsschule und danach eine Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Zur Ergänzung der betrieblichen oder berufsschulischen Ausbildung bietet die FHT überbetriebliche Ausbildungslehrgänge an.

 
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