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Wer darf Schädlingsbekämpfung gewerblich oder für Dritte durchführen? Drucken E-Mail

Zu 2: Ausbildung durch Umschulung

Personen, die über einen Berufsabschluß verfügen und der Berufsschulpflicht nicht mehr unterliegen (über 21 Jahre) können einen Umschulungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abschließen und dann die Prüfung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin vor der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen in Mainz ablegen. Die Zulassung setzt eine 2-jährige praktische Tätigkeit in der Schädlingsbekämpfung voraus.

Die schulische Vorbereitung erfolgt an der FHT und ist eng an den Ausbildungsrahmenplan der Berufsschulausbildung des Schädlingsbekämpfers (siehe oben) angelehnt. Im Gegensatz zur klassischen Berufsausbildung müssen sich Umschüler keiner Zwischenprüfung stellen.

 
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