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Wer darf Schädlingsbekämpfung gewerblich oder für Dritte durchführen? Drucken E-Mail

Zu 3: Sachkundeprüfung Gesundheits- und Vorratsschutz …

Nach den Regelungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 523 kann eine spezielle Qualifikation für Teilbereiche der Schädlingsbekämpfung in speziell zugelassenen Lehrgängen erworben werden, die ebenfalls mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen in Mainz enden. Die Sachkundeprüfung „Gesundheits- und Vorratsschutz“ deckt alle Bereiche der Schädlingsbekämpfung ab mit Ausnahme des Holz- und Bautenschutzes und mit Ausnahme sogenannter „Begasungen“ mit sehr giftigen oder giftigen Schädlingsbekämpfungsmitteln.
Zur Prüfung können Personen zugelassen werden,

  • die mindestens 15 Monate in der Schädlingsbekämpfung gearbeitet haben und
  • die einen staatlich zugelassenen Lehrgang absolviert haben.

    Die FHT führt solche Lehrgänge seit mehr als 10 Jahren durch.

 
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