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Wer darf Schädlingsbekämpfung gewerblich oder für Dritte durchführen? Drucken E-Mail

Zu a): Sachkundeprüfung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nötige Sachkunde kann mit einer Prüfung erworben werden, die durch die dafür zuständige Behörde abgenommen wird. Die FHT führt diese Prüfungen nach 1-wöchigen Vorbereitungslehrgängen in Kooperation mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rhein-Nahe-Hunsrück (DLR) durch.
Im Umschulungslehrgang (siehe unter 2) und im Sachkundelehrgang Gesundheits- und Vorratsschutz (siehe unter 3) ist dieser Lehrgang bereits enthalten.

 
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