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Gassterilisationen mit Ethylenoxid oder Formaldehyd dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis und durch Personen erfolgen, die über einen sogenannten Befähigungsschein verfügen (Anhang III Nr. 5 “Begasungen” der Gefahrstoffverordnung i.V. mit TRGS 513)*. Je Aufstellungsbereich von Begasungsanlagen/Gas-Sterilisatoren müssen zwei Befähigungsscheininhaber vorhanden sein. Voraussetzung für den Erhalt des Befähigungsscheines ist der Sachkundenachweis, der ausschließlich im Rahmen des behördlich zugelassenen Lehrganges mit abschließender staatlicher Prüfung erworben werden kann.
*Einer Erlaubnis bedarf es nicht bei Anwendung von Begasungsmitteln in automatischen, Programm gesteuerten Gassterilisatoren im medizinischen Bereich mit einem Kammervolumen von weniger als 1 m³, soweit Tätigkeiten entsprechend eines vom Ausschuss für Gefahrstoffe ermittelten und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit veröffentlichten verfahrens- und stoffspezifischen Kriteriums durchgeführt werden.
Neben der Sachkunde nach den obengenannten Regelungen der Gefahrstoffverordnung ist zusätzlich eine spezielle Sachkunde nach den Regelungen der Medizinproduktebetreiber-Verordnung (MPBetreibV) notwendig. In § 4 (1) der MPBetreibV heißt es: Der Betreiber darf nur
Personen ... mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis ... zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen. (2) ... Eine ordnungsgemäße Aufbereitung ... wird vermutet,
wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird.
Die bereits am 25.08.2001 veröffentlichte Empfehlung des Robert Koch-Institutes "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" fordert, daß kritische Medizinprodukte mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung (hierum handelt es sich im Allgemeinen, wenn mit giftigen Gasen sterilisiert wird) von Personen aufbereitet werden, die den Nachweis einer anerkannten Ausbildung zur/zum Sterilgut-Assistentin/en erbringen können (z.B. nach den Ausbildungsrichtlinien der DGSV); siehe hierzu Menüpunkt "Kursangebot" (Fachkundelehrgänge zum/r Sterilisationsassistenten/in).
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