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Welche Kenntnisse werden für den Betrieb von Dampf-Großsterilisatoren benötigt? |
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Hinweis: Großsterilisatoren (in der Medizin) sind solche mit einem Kammervolumen gleich oder mehr als 1 StE (=Sterilguteinheit bzw. Sterilisiereinheit, ein Quader von 30 x 30 x 60 cm).
DIN 58946-6 (Betrieb von Dampf-Großsterilisatoren)
4 Anforderungen an das Personal
4.1 Personal für den Routinebetrieb
Für die Inbetriebnahme und den Routinebetrieb dürfen nur eingewiesene Personen eingesetzt werden. Diese Personen müssen Kenntnisse besitzen, die zum Routinebetrieb des Sterilisators einschließlich der routinemäßigen Beurteilung des Sterilisationsergebnisses (Freigabe) erforderlich sind
4.2 Personal für Leitung, Überwachungsaufgaben und Schulung
Für Überwachungsaufgaben dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die über eine umfassende Sachkunde verfügen. Sie müssen verantwortungsvolle Aufgaben erfüllen können und in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen. Außerdem müssen sie die Fähigkeit haben, den für den Routinebetrieb eingesetzten Personen die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln und Schulungen durchzuführen. Voraussetzung für diese umfassende Sachkunde ist eine qualifizierte Ausbildung.
... Derzeit liegen Ausbildungsrichtlinien vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mit staatlicher Anerkennung vor sowie Ausbildungsrichtlinien von der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. (DGSV).
Zu den Aufgaben des Personals für Überwachungsaufgaben gehören insbesondere: Die tägliche Betriebsfreigabe des Sterilisators durch Beurteilung der Ergebnisse der vorgeschriebenen täglichen Prüfungen, die Entscheidung über die bei der Freigabe beanstandeten Endpackungen, die Bewertung von Betriebszuständen, Abläufen oder Ergebnissen, die außerhalb der vorgegebenen Grenzen bzw. Grenzwerte liegen und die Veranlassung der gegebenfalls erforderlichen Massnahme.
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