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Sachkunde nach § 5 der Chemikalienverbotsverordnung
für das Inverkehrbringen von giftigen und sehr giftigen Schädlingsbekämpfungsmitteln
2 1/2 -tägiger Sachkundelehrgang
Leitung: Dr. Heinz Kolb
| Termine |
Ort |
Veranstaltungsnummer |
| 05.01. und 06.01.2009 |
Bad Kreuznach |
ChemVKH0109 |
Zweck des Lehrganges: Für das Inverkehrbringen (Abgabe an oder Bereitstellung für Dritte) gefährlicher Stoffe und Zubereitungen ist nach den Vorschriften der Chemikalienverbots-Verordnung Sachkunde erforderlich.
Lehrgangsinhalte: Grundlagen des Gefahrstoffrechts, Chemikalien-Verbotsverordnung, Inverkehrbringen, Erlaubnis und Anzeige des Handels, Abgabe, Aufzeichnungspflichten, Begasungsvorschriften, Verbote, Schutzmaßnahmen, Unterrichtung, Lagerung, Hygiene, arbeitsmedizinische Vorsorge, Beschäftigungsbeschränkungen, besondere Vorschriften für bestimmte Stoffe, wichtige Gefahrstoffe.
Lehrgangsdauer: 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Prüfung und Zertifikation: Staatliche Sachkundeprüfung. Sachkundebescheinigung gemäß § 5 ChemVerbotsV.
Teilnahmevoraussetzungen: Keine.
Teilnahmegebühr: EUR 387,- zzgl. Prüfungsgebühr (ca. EUR 41,-) zzgl. ges. MwSt.
Kurztitel: SACHKUNDE CHEMVV
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