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Schädlingsbekämpfung / Sachkunde nach §5 der Chemikalien-Verbotsverordnung Drucken E-Mail

Sachkunde nach § 5 der Chemikalienverbotsverordnung
für das Inverkehrbringen von giftigen und sehr giftigen Schädlingsbekämpfungsmitteln

3-tägiger Sachkundelehrgang

Leitung: Dr. Heinz Kolb

Termine Ort Veranstaltungsnummer
 18.10. und 20.10.2011  Bad Kreuznach  ChemVKH1011


Zweck des Lehrganges: Für das Inverkehrbringen (Abgabe an oder Bereitstellung für Dritte) gefährlicher Stoffe und Zubereitungen ist nach den Vorschriften der Chemikalienverbots-Verordnung Sachkunde erforderlich.


Lehrgangsinhalte: Grundlagen des Gefahrstoffrechts, Chemikalien-Verbotsverordnung, Inverkehrbringen, Erlaubnis und Anzeige des Handels, Abgabe, Aufzeichnungspflichten, Begasungsvorschriften, Verbote, Schutzmaßnahmen, Unterrichtung, Lagerung, Hygiene, arbeitsmedizinische Vorsorge, Beschäftigungsbeschränkungen, besondere Vorschriften für bestimmte Stoffe, wichtige Gefahrstoffe.


Lehrgangsdauer:  16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.


Prüfung und Zertifikation: Staatliche Sachkundeprüfung. Sachkundebescheinigung gemäß § 5 ChemVerbotsV.

Teilnahmevoraussetzungen: Keine.

Teilnahmegebühr: EUR 387,- zzgl. Prüfungsgebühr (ca. EUR 41,-) zzgl. ges. MwSt.

Kurztitel: SACHKUNDE CHEMVV


 
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