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Genügt für die Gassterilisation der "Befähigungsschein" oder ist auch eine Sachkunde nach MPG nötig? Drucken E-Mail
Immer wieder stellen wir bei unseren Gassterilisationslehrgängen nach TRGS 513 fest, dass dem Lehrgangsabsolventen die Sachkunde nach dem Medizinprodukterecht fehlt.

Allgemein bekannt ist, dass für die Gassterilsation eine spezielle Sachkunde nach dem Gefahrstoffrecht nötig ist (Sachkundelehrgang nach TRGS 513). Ein entsprechender Lehrgang dauert drei Tage. Nach bestandener Prüfung muß ein "Befähigungsschein" beantragt werden, ohne den keine Gassterilisation durchgeführt werden darf.

Vielfach unbekannt ist, dass Personal, welches Güter der Risikogruppe "Kritisch C" gassterilisiert (und das wird im Allgemeinen der Fall sein), zusätzlich über die Sachkunde nach Medizinproduktegesetz (MPG) verfügen muß ("Sterilgutassistent" bzw. Fachkunde I "Technische/Sterilisationsassistent/in").

Dies gilt auch dann, wenn Geräte verwendet werden, die nach Gefahrstoffverordnung erlaubnisfrei betrieben werden, weil Sie die VSK-Bedingungen (VSK = Verfahrensspezifische Kenngrößen) erfüllen. 

Worum es sich bei der Sachkunde nach MPG handelt sehen Sie auf den folgenden Seiten:

http://www.fht-dsm.com/content/view/232/181/

http://www.fht-dsm.com/content/view/84/170/
 
 
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