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Warum braucht ein Schädlingsbekämpfer zusätzlich die Sachkunde Pflanzenschutz? Drucken E-Mail

Die Pflanzenschutzsachkunde nach Pflanzenschutzgesetz liegt bei verschiedenen Abschlüssen automatisch vor, z.B. beim "Geprüften Schädlingsbekämpfer". Sie muß aber separat nachgewiesen werden, wenn ein Abschluß nach TRGS 523 ("Sachkunde im Gesundheits- und Vorratsschutz") gemacht wird. Deshalb ist dieser Kurs (5 Tage) und die damit verbundene Prüfung vor der zuständigen Pflanzenschutzbehörde generell in unsere Sachkundelehrgänge integriert.

 
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