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Für Befähigungsscheininhaber vorgeschriebener Fortbildungslehrgang
Gassterilisation mit Ethylenoxid oder Formaldehyd gemäß TRGS 513
(1,5-tägiger Fortbildungslehrgang)
Wer darf ein Gassterilisationsgerät bedienen? Bitte klicken Sie hier.
(Hinweis: Für Ethylenoxid-Geräte mit einem Rauminhalt von mehr als 1 Kubikmeter siehe nächste Seite)
Leitung: W. Bodenschatz
Rechtlicher Hintergrund: Der Befähigungsschein, der zur Durchführung der Gassterilisation mit Ethylenoxid oder Formaldehyd unabdingbar ist, wird von der zuständigen Behörde auf maximal 5 Jahre, zum Teil auch auf kürzere Zeiträume befristet. Befähigungsscheine verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht rechtzeitig verlängert werden. Eine Verlängerung des Befähigungsscheines kann nur erfolgen, wenn der Nachweis über die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildungslehrgang geführt wird (siehe TRGS 513 Ziff. 5.6 Abs. 2). Unser Lehrgang ist staatlich anerkannt. Erworbene Nachweise gelten bundesweit.
Mögliche Ausnahme: Anwendung von Begasungsmitteln in automatischen, Programm gesteuerten Gassterilisatoren im medizinischen Bereich mit einem Kammervolumen von weniger als 1 m3, soweit Tätigkeiten entsprechend eines vom Ausschuss für Gefahrstoffe ermittelten und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit veröffentlichenten verfahrens- und stoffspezifischen Kriteriums durchgeführt werden.
| Termine (alternativ) |
Ort |
Veranstaltungsnummer |
| 08.05. - 09.05.2012 |
Bad Kreuznach |
GStFKH0512 |
Lehrgangsdauer: 1,5 Tagr (einschließlich Erste Hilfe-Lehrgang).
Prüfung und Zertifikation: Prüfung: Keine. Zertifikat: Teilnahmebescheinigung zum Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde. Dieser Nachweis gilt bundesweit.
Teilnahmevoraussetzungen: Keine.
Teilnahmegebühr: EUR 312,-, zzgl. ges. MwSt.
Kurztitel: FORTBILDUNG GASSTER
Das Anmeldeformular finden Sie hier. Zum Ausfüllen des Anmeldeformulars notieren Sie sich bitte - die Bezeichnung der Veranstaltung (z.B Fortbildung Gassterilisation)
- den Kurztitel (Fortbildung Gasster)
- den Termin (von ... bis ...)
- den Veranstaltungsort und
- die Teilnahmegebühr.
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