Bildungsgutschein: Der Bildungsgutschein kommt für Sie infrage, wenn Sie arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und eine Fortbildung absolvieren möchten. Wenden Sie sich dazu an Ihre Agentur für Arbeit. Sie prüft, ob der von Ihnen gewünschte Lehrgang für das Bildungsgutscheinverfahren zugelassen ist.
Über die Arbeitsagenturen können verschiedene Lehrgangsangebote auf unterschiedliche Weise gefördert werden. Dies gilt sowohl für Präsenz- als auch für Fernlehrgänge. Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Bildungsscheck (eine Maßnahme der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Weiterbildung): Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck). Näheres siehe http://www.mags.nrw.de/arbeit/qualifikation/bildungsscheck/index.html.
Infolge eines aktuellen Grundsatzurteiles des Bundesfinanzhofs können Sie ab sofort die Ausgaben für Ihre Weiterbildung voll als Werbungskosten absetzen. Dies gilt dann, wenn der Kurs dem beruflichen Weiterkommen in Ihrem erlernten und ausgeübten Beruf dient oder wenn Sie mit diesem Lehrgang einen neuen Beruf erlernen wollen. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Meister-BAföG: Das Meister-BAföG ist eine finanzielle Unterstützung, die nicht nur zukünftige Meister erhalten; insofern ist die Bezeichnung irreführend. Für Fortbildungsprüfungen (z.B. Meister, Techniker, staatl. gepr. Betriebswirt) können Sie Zuschüsse oder Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) /"Meister-BAföG" beantragen. Auch Teilnehmer von Kursen, die auf staatliche Abschlüsse vorbereiten können BAföG beantragen.
Wehrpflichtige, Zeitsoldaten oder Zivildienstleistende können Zuschüsse über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bzw. das Bundesamt für Zivildienst erhalten.