Präsenzlehrgänge

Desinfektion / Desinfektorenlehrgänge / Grundlehrgang für Desinfektoren/innen

Lehrgangsdauer

3 Wochen Vollzeitunterricht (112 Unterrichtsstunden à 45 Minuten).

Zielgruppe

Desinfektionspersonal, z.B. aus Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen, Rettungsdienst und Krankentransport, Gebäudereinigung, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitsämtern, Hygieneinstituten, Tierversuchsanstalten, Laboratorien, Sterilisation, Schädlingsbekämpfung u.a.m.

Lehrgangsziel

“Geprüfte/r Desinfektor/in”. Sachkunde gem. §17, Abs. 3 Infektionsschutzgesetz.

Hygienetechniker Fortbildung

Lehrgangsdauer: Der Lehrgang dauert 2 Tage (15 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten).

Zulassungsvoraussetzungen: keine

Teilnahmebescheinigung: Die Teilnahme wird durch eine Teilnahmebestätigung bescheinigt.

Teilnahmegebühr: EUR 284,- zzgl. ges. MwSt.

Kurztitel: FORTBILDUG HYGIENETECHNIKER 

Schädlingsbekämpfung / Fortbildung Wühlmausbekämpfung mit Phosphorwasserstoff

Zulassungsvoraussetzungen:
Sachkundebescheinigung gem. TRGS 512; Nachweis Atemschutztauglichkeit, 18 Jahre

Lehrgangsdauer:
Der Lehrgang umfasst 8 Unterrichtsstunden a 45 Minuten

Prüfung:
Schriftlich, Fortbildungsbescheinigung gem. TRGS 512

Teilnahmegebühr:
EUR 203,- zzgl. Prüfungsgebühr EUR 39,- zzgl. ges. MwSt.

Kurztitel:
WÜHLMAUS FORTBILDUNG

Schädlingsbekämpfung / Fortbildung für Sachkundige nach TRGS 523

Lehrgangsdauer

Der Lehrgang umfasst 8 Unterrichtsstunden á 45 Minuten.

Lehrgangsanlass

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 523 “Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen” beschreibt die Anforderungen, die an eine sachgerechte Schädlingsbekämpfung gestellt werden. Die TRGS 523 fordert in Ziffer 4.5 die regelmäßige fachliche Fortbildung des sachkundigen Schädlingsbekämpfers. Dementsprechend wendet sich die Veranstaltung an erfahrenes Schädlingsbekämpfungspersonal.

Schädlingsbekämpfung / Fortbildung Pflanzenschutz

Lehrgangsdauer

Der Lehrgang umfasst 4 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

    
Lehrgangsziel

Nach § 9 Abs. 4 PflschG sind alle Sachkundigen verpflichtet, innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Lehrgangsinhalte

Aktualisierung des Fachwissens. Rechtsgrundlagen, Integrierter Pflanzenschutz, Schadursachen, Pflanzenschutzmittel-Kunde

Prüfung und Zertifikation

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