Schädlingsbekämpfung / Fortbildung für Sachkundige nach TRGS 523 und Fortbildung für Sachkundige in der Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge

2-tägiger und 1-tägiger behördlich anerkannter Lehrgang

Fortbildung für Sachkundige nach TRGS 523 und Fortbildung für Sachkundige in der Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge

Kursdaten: 
TerminOrtVeranstaltungsnummerSonstigesZum Kurs anmelden
12.10.2026
Bad Kreuznach
FbWiRoKH1026
Fortbildung für Sachkundige in der Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge
13.10. - 14.10.2026
Bad Kreuznach
FbSchädKH1026
Fortbildung für Sachkundige nach TRGS 523
-Warteliste-
19.11.2026
Bad Kreuznach
FbWiRoKH1126
Fortbildung für Sachkundige in der Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge
25.11. - 26.11.2026
Bad Kreuznach
FbSchädKH1126
Fortbildung für Sachkundige nach TRGS 523

Sachkundenachweise gelten seit Inkrafttreten der geänderten Gefahrstoffverordnung in 2021 nur noch für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Datum des Nachweises. Danach ist der Abschluss eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgangs vorgeschrieben um die Gültigkeit der Sachkunde um weitere sechs Jahre zu verlängern. Für Sachkunden die vor 2021 erworben wurden, gilt erstmals die Frist zum Abschluss eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgangs bis spätestens zum 28.07.2027

 

Fortbildung für Sachkundige

Für die Verlängerung der Gültigkeit Ihrer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung ist der Abschluss eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgangs erforderlich. Welchen Lehrgang Sie besuchen müssen, richtet sich danach, welchen Sachkundenachweis Sie besitzen.

 

Welchen Lehrgang benötigen Sie?

Sie besitzen die Sachkunde nach TRGS 523 für die Schädlingsbekämpfung im Gesundheits- und Vorratsschutz? Dann benötigen Sie den 2-tägigen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang. Der 1-tägige Lehrgang ist für die Verlängerung dieser Sachkunde nicht ausreichend.

Sie besitzen ausschließlich die Sachkunde zur Bekämpfung von Nagetieren unter Einsatz von Rodentiziden, jedoch keine Sachkunde nach TRGS 523? Dann besuchen Sie den 1-tägigen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang.

 

Lehrgangsanlass

Die Lehrgänge sind behördlich anerkannte Fortbildungslehrgänge zur Verlängerung der Gültigkeit der Sachkunde nach § 15c i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 GefStoffV. Gemäß Anhang I Nr. 4.4 Abs. 5 GefStoffV gelten Sachkundenachweise für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Datum des Nachweises. Durch den Nachweis über den Abschluss eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgangs verlängert sich die Geltungsdauer jeweils um weitere sechs Jahre.

Für anerkannte Sachkunden nach Anhang I Nr. 4.4 Abs. 1 Satz 3 und gleichgestellte Sachkunden nach Anhang I Nr. 4.4 Abs. 2 muss der Abschluss eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgangs gemäß § 25 Abs. 7 GefStoffV erstmals spätestens bis zum 28. Juli 2027 nachgewiesen werden.

 

Lehrgangsdauer

Der 2-tägige Lehrgang für Sachkundige nach TRGS 523 in den Teilgebieten Gesundheits- und Vorratsschutz inkl. Nagetierbekämpfung mittels Rodentiziden umfasst 18 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Der 1-tägige Lehrgang für Sachkundige in der Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden umfasst 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

 

Teilnehmer/-innen

2-tägiger Lehrgang: Personen mit Sachkunde in der Schädlingsbekämpfung im Gesundheits- und Vorratsschutz gemäß TRGS 523.

1-tägiger Lehrgang: Personen, die ausschließlich die Sachkunde für die Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden besitzen und keine Sachkunde im Gesundheits- und Vorratsschutz gemäß TRGS 523 haben.

 

Zertifikation

Beide Lehrgänge schließen mit einer Lernerfolgskontrolle ab.

Teilnehmer/-innen, die den jeweiligen Lehrgang erfolgreich abschließen, erhalten eine behördlich anerkannte Fortbildungsbescheinigung..

 

Zulassungsvoraussetzungen (2-tägiger Lehrgang)

Nachweis der Sachkunde in der Schädlingsbekämpfung im Gesundheits- und Vorratsschutz nach Anhang I Nr. 4.4 GefStoffV.

Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten eine schulinterne Teilnahmebestätigung.

 

Zulassungsvoraussetzungen (1-tägiger Lehrgang)

Nachweis der Sachkunde zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von Rodentiziden nach Anhang I Nr. 4.4 GefStoffV

Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten eine schulinterne Teilnahmebestätigung.

 

Teilnahmegebühr

2-tägiger Lehrgang

€ 480,- zzgl. € 24,- Prüfungsgebühr zzgl. ges. MwSt.

1-tägiger Lehrgang

€ 280,- zzgl. € 24,- Prüfungsgebühr zzgl. ges. MwSt.

 

Den aktuellen Lehrgangsflyer finden Sie hier.

Das Anmeldeformular finden Sie hier. Zum Ausfüllen des Anmeldeformulars notieren Sie sich bitte - die Bezeichnung der Veranstaltung (z.B Schäd Fortbildung)
       - den Kurztitel (SKFSchäd... - siehe oben)
       - den Termin (von ... bis ...)
       - den Veranstaltungsort und 
       - die Teilnahmegebühr.

Gerne können Sie die Anmeldung auch über den Menüpunkt "Kursanmeldung" vornehmen.

 

Bitte beachten Sie unsere Allgemeine Teilnahmebedingungen sowie die Algemeine lGeschäftsbedingungen.