Seit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung sind Sachkundenachweise nach Anhang I Nr. 4.4 auf sechs Jahre befristet. Durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang verlängert sich die Gültigkeit jeweils um weitere sechs Jahre.
Die Fachschule für Hygienetechnik verfügt über die behördliche Anerkennung zur Durchführung entsprechender Fortbildungslehrgänge für die Schädlingsbekämpfung im Gesundheits- und Vorratsschutz sowie für die Bekämpfung von Nagetieren unter Einsatz von Rodentiziden.
Wichtig: Übergangsvorschrift beachten! Für bereits anerkannte bzw. gleichgestellte Sachkunden ist der Abschluss eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgangs erstmals spätestens bis zum 28. Juli 2027 nachzuweisen (§ 25 Abs. 7 GefStoffV).
Nächste Termine in Bad Kreuznach
Gesundheits- und Vorratsschutz – 2 Tage:
13.–14.10.2026 · 25.–26.11.2026
Nagetierbekämpfung mit Rodentiziden – 1 Tag:
12.10.2026 · 19.11.2026
Jetzt anmelden und Sachkunde rechtzeitig verlängern!



