Schädlingsbekämpfung

Schädlingsbekämpfung / Umsetzen von Hornissen und anderen besonders geschützten Insekten

Lehrgangsdauer

7 Unterrichtsstunden à 45 Minuten zzgl. Prüfung. 

Zweck und Ziel des Lehrganges

Bei der Umsiedelung von Hornissen und anderen geschützten Insekten muss bei der zuständigen Naturschutzbehörde ein Befreiungsantrag gemäß § 43 (8) BNatSchG gestellt werden. Hierfür ist der Nachweis der theoretischen Sachkunde zu erbringen, die durch diesen Lehrgang vermittelt wird.

Lehrgangsinhalte

Schädlingsbekämpfung / Sachkunde Wühlmausbekämpfung mit Phosphorwasserstoff

Zweck des Lehrganges: Personen, die Phosphorwasserstoff entwickelnde Zubereitungen zur Begasung von Wühl- oder Schermäusen im Erdreich anwenden wollen, müssen die Sachkunde im Umgang mit Begasungsmittel nachweisen. 

Lehrgangsinhalte: Rechtsvorschriften, Biologie, Phosphorwasserstoff, Begasungstechnik u. -verfahren, Schutzmaßnahmen, praktische Übung, Toxikologie, Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Lehrgangsdauer: 2 Tage (16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten).

Schädlingsbekämpfung / Prüfungsvorbereitung Technologie

Lehrgangsdauer

Der 2,5-tägige Lehrgang umfasst 20 Unterrichtsstunden á 45 Minuten.

Lehrgangsziel

Vorbereitung auf die Schädlingsbekämpferprüfung durch gezielte Wiederholung des Lehrstoffes von Kombi- bzw. Fernlehrgängen.

 

Prüfung
Der Lehrgang endet mit einer Abschlussarbeit im Umfang und Schwierigkeitsgrad der Sachkundeprüfung. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

 
Teilnahmegebühr
EUR 287,- zzgl. ges. MwSt.

Schädlingsbekämpfung / Prüfungsvorbereitung Fachrechnen

Lehrgangsdauer

Der 1,5-tägige Lehrgang umfasst 12 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Lehrgangsziel

Sichere Bewältigung der in der schriftlichen Schädlingsbekämpfungsprüfung zu erwartenden Rechenaufgaben innerhalb der vorgegebenen Prüfungszeit.

Lehrgangsinhalte

Allgemeine Grundlagen, Dreisatz, Prozentrechnung, die wichtigsten Rechenmethoden zur Flächen- und Volumenberechnung, Berechnung von Konzentrationen, Mischungsrechnen, Rechnen mit Einheiten, zusammengesetzte Textaufgaben

 

Schädlingsbekämpfung / Fortbildung Wühlmausbekämpfung mit Phosphorwasserstoff

Zulassungsvoraussetzungen:
Sachkundebescheinigung gem. TRGS 512; Nachweis Atemschutztauglichkeit, 18 Jahre

Lehrgangsdauer:
Der Lehrgang umfasst 8 Unterrichtsstunden a 45 Minuten

Prüfung:
Schriftlich, Fortbildungsbescheinigung gem. TRGS 512

Teilnahmegebühr:
EUR 203,- zzgl. Prüfungsgebühr EUR 39,- zzgl. ges. MwSt.

Kurztitel:
WÜHLMAUS FORTBILDUNG

Schädlingsbekämpfung / Fortbildung für Sachkundige nach TRGS 523

Lehrgangsdauer

Der Lehrgang umfasst 8 Unterrichtsstunden á 45 Minuten.

Lehrgangsanlass

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 523 “Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen” beschreibt die Anforderungen, die an eine sachgerechte Schädlingsbekämpfung gestellt werden. Die TRGS 523 fordert in Ziffer 4.5 die regelmäßige fachliche Fortbildung des sachkundigen Schädlingsbekämpfers. Dementsprechend wendet sich die Veranstaltung an erfahrenes Schädlingsbekämpfungspersonal.

Schädlingsbekämpfung / Fortbildung Pflanzenschutz

Lehrgangsdauer

Der Lehrgang umfasst 4 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

    
Lehrgangsziel

Nach § 9 Abs. 4 PflschG sind alle Sachkundigen verpflichtet, innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen.

Lehrgangsinhalte

Aktualisierung des Fachwissens. Rechtsgrundlagen, Integrierter Pflanzenschutz, Schadursachen, Pflanzenschutzmittel-Kunde

Prüfung und Zertifikation

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