Schädlingsbekämpfung

Schädlingsbekämpfung / Umsetzen von Hornissen und anderen besonders geschützten Insekten

Lehrgangsdauer

7 Unterrichtsstunden à 45 Minuten zzgl. Prüfung. 

Zweck und Ziel des Lehrganges

Bei der Umsiedelung von Hornissen und anderen geschützten Insekten muss bei der zuständigen Naturschutzbehörde ein Befreiungsantrag gemäß § 43 (8) BNatSchG gestellt werden. Hierfür ist der Nachweis der theoretischen Sachkunde zu erbringen, die durch diesen Lehrgang vermittelt wird.

Lehrgangsinhalte

Schädlingsbekämpfung / Sachkunde Wühlmausbekämpfung mit Phosphorwasserstoff

Zweck des Lehrganges: Personen, die Phosphorwasserstoff entwickelnde Zubereitungen zur Begasung von Wühl- oder Schermäusen im Erdreich anwenden wollen, müssen die Sachkunde im Umgang mit Begasungsmittel nachweisen. 

Lehrgangsinhalte: Rechtsvorschriften, Biologie, Phosphorwasserstoff, Begasungstechnik u. -verfahren, Schutzmaßnahmen, praktische Übung, Toxikologie, Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Lehrgangsdauer: 2 Tage (16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten).

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